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Fragen die sich im Zusammenhang mit dem geplanten Grundschulverbund stellen |
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Fragen die sich im Zusammenhang mit dem geplanten Grundschulverbund stellen Fragen grundsätzlicher Natur
Fragen aus Sicht der Elternbeteiligung:
Fragen aus organisatorischer Sicht:
Fragen aus Sicht der Kirchengemeinde
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An den in der Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am Mittwoch, den 17.12.2008 steht folgender Beschlussentwurf zur Abstimmung: Ein Konzept, wie der Schulverbund ausgestaltet sein soll liegt bisher nicht vor. Insbesondere ist nicht geklärt, wie die Belange des Teilstandortes Houverath in der dann entstehenden großen Schule vertreten werden können. Solange die künftigen Rechte, die ein Teilstandort Houverath haben wird, nicht klar sind, bestehen Befürchtungen, dass der Standort in Zukunft, auf der Grundlage von Beschlüssen die alleine in der Franziskusschule gefasst werden, geschlossen werden könnte. Ich bitte besonders zu bedenken, dass mit der Auflösung der Grundschule Houverath auch die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz der Schule erlöschen. Es gibt ab diesem Zeitpunkt kein legitimiertes Gremium mehr, das die Belange des Standortes bei der Konzeption des neuen Verbundes vertreten könnte. Weiterhin erlischt der Förderverein mit der Auflösung der Schule, da sein Vereinszweck entfällt. Es ergibt sich eine Vielzahl von weiteren Fragen, wie der beigefügte Anhang zeigt. Diese Fragen bedürfen einer Klärung bevor ein so weit reichender Beschluss gefasst wird. Ich bitte daher, in der Ratssitzung vom 17.12.2008 keine Beschlussfassung zum Schulverbund zu treffen, sondern diese zurückzustellen, bis diese Fragen einvernehmlich mit den Betroffenen geklärt sind und ein mehrheitlich getragenes Konzept für den Schulverbund vorliegt. Bestehende Irritationen und Konflikte könnten so ausgeräumt und künftige Probleme verhindert oder besser gemeistert werden. Mir freundlichen Grüßen |
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An die Lokalredaktion Heinsberg der AZ 20. Dezember 2008 Berichterstattung zum Grundschulverbund Houverath Sehr geehrte Damen und Herren, In folgendem beziehen wir uns auf Ihren Artikel vom 19.12.2008 Grundschule Houverath: Existenz noch nicht gefährdet Beim Lesen ihres Artikels mussten wir feststellen das Sie in weiten Teilen nicht richtig über die Vorgänge an der KGS Houverath im Zusammenhang mit der Auflösung der KGS Houverath und der Bildung eines Schulverbundes mit der Franziskus-Schule informiert sind. Zu den Fakten: Bei der folgenden Abstimmung stimmten die Fraktionen der SPD, der Bündnis Grünen und der Bürgerpartei für den Antrag auf Verschiebung. Die Mehrheitsfraktion der CDU enthielt sich geschlossen und machte damit den Weg zu einer Verschiebung des Beschlusses frei. Vorausgegangen war eine Unterschriftenaktion von Eltern die sich nicht informiert fühlten und vor einer Entscheidung eine Information über den Vorgang an sich und ein klares Konzept für einen Schulverbund wünschten. Beides eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Insofern ist es falsch das Sie in ihrem Artikel berichten die Eltern wären zur Schulkonferenz eingeladen gewesen. Die Eltern begründen ihre Aktion damit, das ohne die vorherige Vereinbarung von Rahmenbedingungen ein Schulverbund seitens der Verwaltung beliebig handhabt werden kann. Der Aktion der Eltern lag ein Fragenkatalog zu Grunde der durchaus berechtigte und wohlüberlegte Fragen zum Grundschulverbund enthält. Aus dem an den Herrn Bürgermeister Jansen gerichteten Anschreiben ist deutlich zu ersehen das die Eltern sich nicht generell gegen den Schulverbund wenden, sondern nur wissen wollen wie dieser denn aufgebaut sein soll. Aus den beigefügten Anlagen können Sie ersehen das, das Thema Grundschulverbund höchst komplex ist. Die Gesetzeslage ist kompliziert. Die Umsetzung eines Grundschulverbundes mit allen Problemen, die sich aus der Zersplitterung einer Schule auf mehrere Standorte und den daraus resultierenden Fragen nach effektivem Resourceneinsatz und der Herstellung von vergleichbaren Klassenstärken ergeben, kann ohne genaue vorherige Planung und der Bereitschaft der Eltern dieses alles zu tragen zur Quadratur des Kreises werden. Es stellt sich generell die Frage ob Grundschulverbünde in der Lage sind, das zu leisten was Politik und Schulträger sich davon erhoffen. Das Thema Grundschulverbund eignet sich aus Sicht der betroffenen Eltern nicht zum Wahlkampfthema. Es gibt aber unter den beteiligten Eltern schon die Befürchtung das es jetzt dazu gemacht wird. Ihre Redaktion wird das selber einschätzen können. Schauen Sie einfach woher Ihre bisherigen Informationen stammen. Für uns betroffene Bürger ist es sehr unangenehm in Ihrer Zeitung pauschal als Verursacher von “gezeter” bezeichnet zu werden. Mit diesem Schreiben und den dazugehörigen Anlagen können wir Ihnen hoffentlich beweisen das nicht bloßes Kirchturmdenken Beweggrund für unsere Aktion ist. (Kirchturmdenken entfällt sowieso, denn die Schule heisst zwar nach Ihrem Standort KGS Houverath wird aber von Kindern aus den Dörfern Houverath, Houven, Golkrath, Gerderhahn und Matzerath besucht. Darüber hinaus ist die Schule für die Begabtenförderung ausgewiesen. In diesem Bereich ist der Einzugsbereich sogar die ganze Stadt Erkelenz. Eine Besonderheit die ja auch nicht gerade für eine existenzbedrohende Situation spricht.) Unsere Überlegungen zum Thema sind umfangreich. Da uns die Maßnahmen der Stadt Erkelenz unverständlich erscheinen haben wir uns zu Wort gemeldet. Das man uns jetzt als Verursacher von Problemen bezeichnet nehmen wir billigend in Kauf. Aus unserer Sicht ist ihr Aufmacher zum Thema Grundschulverbund problematisch. Der Text: “Der Erhalt der Grundschule in Houverath ist ungewiß geworden. Es ist nach der aktuellen Entwicklung nicht einmal mehr auszuschließen, das sie zu einem Auslaufmodell wird.” schürt bei den betroffenen Eltern Ängste und hat nichts mit den tatsächlichen Fakten zu tun. Abschliessend noch ein Hinweis zum Inhalt dieses Schreiben und zum Inhalt der beigefügten Anlagen. Für Rückfragen zum Thema steht Ihnen der Unterzeichner auch jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Anlage 1, Die aktuellen und zukünftigen Schülerzahlen der KGS Houverath
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Anlage 1 Die aktuellen und zukünftigen Schülerzahlen der KGS Houverath Die KGS Houverath ist eine einzügige Grundschule mit vier aufeinander folgenden Jahrgängen wobei die Klassen 1 und 2 jahrgangsübergreifend unterrichtet werden. Die Klassenstärken variieren zwischen Minimum 29 und Maximum 34 Kinder. Nach geltendem Durchschnitt ist die Schule momentan als überbelegt anzusehen. Im Jahr 2008 musste bei den Eingangsklassen Schüler abgewiesen werden. Eine Besonderheit der Schule ist die Tatsache das die Schule parallel zur Versorgung der Fläche auch als Förderschule für besonders begabte Kinder ausgewiesen ist. Der Einzugsbereich der Schule erstreckt sich somit nicht nur auf die nähere Umgebung sondern umfasst darüber hinaus im Förderbereich die gesamte Stadt Erkelenz. Bei der Annahme von Schüler werden die Kinder aus dem direkten Einzugsbereich bevorzugt. Für die Eingangsklasse 2009 liegen 25 Anmeldungen vor. Dies ist weniger als in den vorangegangenen Jahren aber für eine Eingangsklasse eine befriedigende Zahl. Für das Jahr 2010 werden im vorgelagerten Kindergarten Golkrath 17 Kinder zur KGS Houverath wechseln. Zu dieser Zahl kommen die Kinder die einen anderen Kindergarten als den Kindergarten Golkrath besuchen, keinen Kindergarten besuchen oder zum Förderprogramm für begabte Kinder gehören. Es ist davon auszugehen das wieder Kinder abgewiesen werden müssen. (Im Losentscheid) Somit ist die KGS Houverath bis Sommer 2011 bis zur Kapazitätsgrenze und wohl auch darüber hinaus als ausgelastet zu betrachten. Eine aktuelle und auch mittelfristige Gefährdung des Schulstandortes Houverath aufgrund zu niedriger Schülerzahlen ist aus diesen Zahlen nicht herauszulesen. Für weitere Prognosen wäre ein Blick in den Schulentwicklungsplan der Stadt Erkelenz hilfreich. Da alle Änderungen an Schulstandorten laut Schulgesetz auf der Grundlage des geltenden Schulentwicklungsplanes vorgenommen werden müssen ergibt sich die Frage ob Beschlüsse zur KGS Houverath auf diesem aufbauen. Quellenangabe: |
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Anlage 2 Chronologie der Ereignisse 01.06.2008 Die Elternschaft wird unterrichtet, dass die Schulleitung der KGS Houverath zur Franziskusschule wechseln wird. 01.10.2008 Die Anzeige zur Suche nach einer neuen Schulleitung wird veröffentlicht. 11.11.2008 Nach sechs Wochen wird die Stellenanzeige aus dem Bewerbungsportal entfernt. 26.11.2008 Die Schulkonferenz bestehend aus drei Lehrer und drei Elternvertretern beschliesst die Auflösung der Schule Houverath. Moderiert wird die Sitzung vom Schulamt der Stadt Erkelenz und dem Kreisschulamt. 01.12.2008 Die Elternschaft wird mit einem Brief der Schulleitung mit Datum vom 01.12.2008 über die Tatsache informiert das die Schulkonferenz am 26.11.2008 entschieden hat die Schule aufzulösen und dann einen Grundschulverbund mit der Franziskusschule einzugehen. Die Schulleitung informiert mit selben Schreiben vom 01.12.2008 das der Schulausschuss des Stadtrates der Stadt Erkelenz am 02.12.2008 über diesen Beschluss berät. 02.12.2008 Der Schulausschuss beschliesst einen Antrag zur Auflösung der Schule Houverath an die Bezirksregierung Köln zu richten. 10.12.2008 Der Hauptausschuß des Rates der Stadt Erkelenz bestätigt den Beschluss des Schulausschusses. Dem Rat der Stadt Erkelenz wird die Annahme des Beschlusses für die Sitzung am 16.11.2008 empfohlen 10.-16.12.2008 Die Eltern beschaffen sich genauere Informationen zum Thema Grundschulverbund. Sie erkennen die Komplexität des Themas und stellen für sich fest das mit den bisherigen Beschlüssen ein funktionierender Grundschulverbund nicht definiert ist. In sechs Tagen (und Nächten) tragen sie einen Fragenkatalog zusammen und organisieren eine Unterschriftensammlung an den Bürgermeister der Stadt Erkelenz mit dem Ziel die Entscheidung des Rates der Stadt Erkelenz über den Grundschulverbund vertagen zu lassen. 17.12.2008 Der Rat der Stadt Erkelenz vertagt den Beschluss zur Auflösung der KGS Houverath und der Bildung eines Grundschulverbundes mit der Franziskusschule. 19.12.2008 Die Rheinische Post und die AZ berichten über die Ratssitzung und den Themenkomplex Verbundschule. |
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Anlage 3 Rechtliche Rahmenbedingungen Die Schulplanung und somit auch die Auflösung von Schulen und deren Fortführung in einem Schulverbund (wie im Falle Houverath) findet nicht im luftleeren Raum statt. Es wird im vorliegenden Fall wenig zu den rechtlichen Rahmenbedingungen gesagt. Das muß doch sehr bedenklich stimmen. Wenden wir uns deshalb doch einmal dem geltenden Schulgesetz zu. In § 78 Abs.5 ist festgelegt das sowohl das Schüleraufkommen als auch der Elternwille zu berücksichtigen sind. In § 80 Abs.1 ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines Schulentwicklungsplanes für den Schulträger festgelegt. In § 80 Abs.5 wird festgelegt wie der Schulentwicklungsplan auszusehen hat. Es handelt sich hier um eine Mindestanforderung. In § 81 Abs.3 wird das Genehmigungsverfahren geregelt das die Beschlüsse des Schulträgers zu durchlaufen haben. Hier ist auch klar geregelt das eine Genehmigung zu versagen ist wenn die Vorschriften der §§ 78 bis 80, 82und 83 nicht eingehalten werden. In § 82 Abs.2 findet man die gesetzlichen Regelungen für die Errichtung und Fortführung von Grundschulen. Eine Fortführung mit mindestens einer Klasse pro Jahrgang ist hiernach kein Problem. In § 82 Abs.3 findet man zum ersten mal einen Hinweis darauf das kleinere Schulen als Teilstandort geführt werden sollen. Es ist aber keine muß Vorschrift und ausserdem steckt hier der Teufel im Detail. Das ganze macht nur Sinn im Zusammenhang mit dem hier angegebenen § 81 Abs.1 der sich mit Klassengrössen beschäftigt. Für die Zahlen zur Klassengröße wird auf § 93 Abs. 2 Nr. 3 verwiesen. In § 93. Abs. 2 Nr. 3 findet man allerding nicht die erhoffte Erklärung über die Klassenstärke, denn es wird auf eine Rechtsverordnung hingewiesen die dies regelt. Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) Die ganze Sache bleibt von der rechtlichen Seite her sehr kompliziert. Die Landespolitik hat da nach unserer Meinung auch nichts ordentliches geleistet. Hierzu ein Zitat aus dem Bericht der Ministerin Barbara Sommer in der Sondersitzung des Schulausschusses für Schule und Weiterbildung am 07. Oktober 2005 Zwischen § 81 Abs. 1 und § 82 Abs. 2 SchulG besteht ein Wertungswiderspruch: Einerseits lässt § 82 Abs. 2 SchulG es ausreichen, dass eine Grundschule nur eine Klasse pro Jahrgang hat (und in Ausnahmefällen sogar noch weniger). Andererseits verpflichtet § 81 Abs. 1 SchulG die Kommunen, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Dazu weiter im Text von Frau Ministerin Barbara Sommer § 79 Abs. 2 SchulG lässt die Bildung von Zweitstandorten derzeit nur in "begründeten Ausnahmefällen" zu. Diese Einschränkung soll für Grundschulen künftig entfallen. Systematisch wird die neue schulgesetzliche Regelung als Ergänzung der §§ 81, 82 SchulG zu konzipieren sein. D. h. kleine Grundschulen, insbesondere solche, die gerade einmal die Mindestgröße des § 82 SchulG erreichen, können dann als Dépendancen weitergeführt werden. und weiter und weiter
Gesetzliche Regelungen zur Schulgröße und Klassenstärke stehen einem Fortbestand der Schule in der jetzigen Form nicht entgegen. Es fehlt im Augenblick eine Schulleitung. Dieses Problem zu beheben ist eine Aufgabe der zuständigen Verwaltung. (Siehe Anlage 2 und die dort benannten Aktivitäten der Verwaltung) In keinem Gesetzestext steht das, dass Fehlen einer Schulleitung eine Begründung für eine Schulauflösung hergibt. Die Begründung in der Beschlussvorlage zur Bildung eines Grundschulverbundes ist für sich genommen logisch in Hinblick auf das was Frau Ministerin Barbara Sommer als Vorteil einer solchen Lösung sieht. Auf Rückfragen der Eltern was denn mit dem Begriff effectiven Resourceneinsatz gemeint ist und ob sowohl Schüler als auch Lehrer zukünftig zur Erreichung gleichmäßiger Klassenstärken und im Rahmen von Unterrichtsplänen von Standort zu Standort verschoben werden gab es bisher von der Verwaltung und der Schulleitung ein klares nein. Eltern beider Schulen werden darauf drängen das diese mündlichen Zusagen festgeschrieben werden. Dies natürlich auch aus dem Grunde weil die Konzepte an beiden Schulen unterschiedlich sind. (Integrativer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern an der Franziskusschule, jahrgangsübergreifender Untericht der Klassen 1+2 sowie ein Begabtenförderkonzept an der KGS Houverath) Geschieht dies indes nicht und die bereits mündlich gegebenen Zusagen erweisen sich lediglich als verbale Beruhigungsmittel ist ein Dauerkonflikt rund um die neue Schule vorprogrammiert. Geschieht dies aber wirklich weil die Eltern auf Ihre bereits erhaltenen mündlichen Zusagen pochen, (auch das gesprochene Wort sollte gelten) wird damit aber ein wesentlicher Sinn eines Grundschulverbundes nämlich die variable Resourcenplanung völlig unterlaufen. Als einziges Merkmal eines Schulverbundes bliebe am Ende die gemeinschaftliche Schulleitung über. Wenn Frau Ministerin Barbara Sommer in Düsseldorf von einer solchen höchst eigenwilligen Umsetzung Ihrer Ideen hört, wird sie sehr überrascht sein. |
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir beantragen die Absetzung des Punkts 6.4 „Bildung eines Grundschulverbundes zwischen der Franziskus-Schule und der Kath. Houverath“ von der Tagesordnung. Die Bildung des Grundschulverbundes wurde am 11. November, vom Schulamt des Kreises Heinsberg, angeregt und steht heute schon im hier zur Entscheidung an. Dieser Zeitrahmen ist sehr kurz bemessen. Die meisten Eltern der Grundschule Houverath wurden erst am 1.12. offiziell über diesen Vorgang unterrichtet. Viele fühlen sich deshalb nicht ausreichend informiert und beklagen mangelnde Transparenz. Es gibt eine ganze Menge Fragen, die die Betroffen im Vorfeld gerne geklärt hätten. Diese Fragen sind in einem Fragekatalog zusammengetragen worden und ca. 250 Betroffene aus der Elternschaft, dem Förderverein und Personen, die sich um die Belange des gesellschaftlichen Lebens in den betroffenen Dörfern sorgen, haben diesen Fragekatalog unterschrieben und an den Bürgermeister geschickt. Sie bitten darum, dass diese Fragen zunächst einvernehmlich geklärt werden, bevor über die Gründung des Grundschulverbundes entschieden wird. Es sollte, durch die Absetzung von der Tagesordnung, einfach noch Zeit eingeräumt werden, um gemeinsam mit den Beteiligten ein konkretes Konzept zu erarbeiten, das dann auch von einer Mehrheit getragen werden kann. Erst wenn ein solches Konzept vorliegt, sollte die Beschlussfassung hier im Rat erfolgen. Wenn jetzt im Eiltempo ein Beschluss herbeigeführt wird, werden sich Viele übergangen fühlen. Das wäre sicher keine gute Voraussetzung für den neuen Schulverbund. |
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