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Pro Schule Houverath” ist eine Initiative von Eltern, Bürgern und Vereinen die sich dafür interessieren den Schulstandort Houverath langfristig zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Inhaltsverzeichnis dieser Seite Auswahl mit Mausklick

Fragen die sich im Zusammenhang mit dem geplanten Grundschulverbund stellen

An den Bürgermeister der Stadt Erkelenz

An die Lokalredaktion Heinsberg der AZ

Anlage 1 / Die zukünftigen Schülerzahlen

Anlage 2 / Chronologie der Ereignisse

Anlage 3 / Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Anlage 4 / Antrag zur Beratung im Stadtrat

Fragen die sich im Zusammenhang mit dem geplanten Grundschulverbund stellen

Fragen grundsätzlicher Natur

  1. Ist eine erneute Ausschreibung der Schulleiterstelle möglich, bei der die Vorzüge der Schule besonders herausgestellt werden?
  2. Wurden im Vorfeld Prüfungen vorgenommen, ob ein Schulverbund mit anderen Grundschulen vorteilhafter wäre (z.B. Hetzerath, Schwanenberg)? Bei einem Verbund von kleineren Schulen hätten die Vertreter der jeweiligen Standorte ähnliche Stimmrechte und könnten sich auf Augenhöhe begegnen.
  3. Wie passt der Auflösungsbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt in die langfristigen Überlegungen zur Grundschullandschaft in Erkelenz? Durch voreilige Auflösung von noch gesunden Stanorten nimmt man sich die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunk mehrere kleine Schulen in einen ländlichen Grundschulverbund zu überführen oder kleinere Schulen zu fusionieren und damit die Versorgung in der Fläche langfristig zu sichern.
  4. In der Stadt Erkelenz gibt es eine einzügige Hauptschule in Erkelenz. Was spricht gegen eine einzügige Grundschule?
  5. Warum ist solche Eile bei der Durchsetzung des Verbundes geboten?
    Für das Schuljahr 2009/2010 liegen laut Beschlussentwurf 25 Anmeldungen vor. Allein im Kindergarten Golkrath gibt es 17 Kinder die im Schuljahr 2010/2011 eingeschult werden. Hastiger Aktionismus und Eilentscheidungen aus Gründen mangelnder Schülerzahlen erscheinen nicht notwendig.
  6. Nach § 81 Schulgesetz NRW ist der Beschluss zur Auflösung einer Schule auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung schriftlich zu begründen. Hat die Stadt Erkelenz einen Schulentwicklungsplan? Wo ist dieser einzusehen?
  7. Welche Aussagen trifft der Schulentwicklungsplan zu den Grundschulen der Stadt Erkelenz? Wie wurde die Auflösung der Grundschule Houverath auf der Grundlage des Schulentwicklungsplans begründet?
  8. Wurden die Vertreter der Schulkonferenz umfänglich über die Konsequenzen der Auflösung der Grundschule unterrichtet?

Fragen aus Sicht der Elternbeteiligung:

  1. Wird eine Teilschulpflegschaft an jedem Standort eingerichtet?
  2. Wird eine Teilschulkonferenz an jedem Standort eingerichtet?
  3. Welche Rechte werden Teilschulpflegschaft und Teilschulkonferenz im Rahmen von Gesamtschulpflegschaft und Gesamtschulkonferenz eingeräumt?
    Da im Schulgesetz keine eindeutigen Regeln existieren, schlägt der Landeselternrat vor das ein Grundschulverbund sich eine eigene Geschäfts- und Wahlordnung gibt.
  4. Wie soll sichergestellt werden, dass die Belange des kleineren Standorts im Rahmen der Gesamtpflegschaft und der Gesamtschulkonferenz Berücksichtigung finden werden?
  5. Erhalten die Eltern die Möglichkeit sich direkt zu äußern und sich somit produktiv in die Entwicklung der neuen Schule einzubringen?

Fragen aus organisatorischer Sicht:

  1. Bleiben die Förderprogramme an den ursprünglichen Standorten gebunden oder kann die Schulleitung frei darüber verfügen? (Begabtenförderung)
  2. Bleibt das Gütesiegel für individuelle Förderung für den Standort Houverath bestehen oder geht es auf den Schulverbund über?
  3. Bleibt das Selbstlernzentrum am Standort Houverath bestehen?
  4. Erhält der Schulverbund einen neuen Namen oder bleibt es für den gesamten Verbund bei dem Namen Franziskusschule?
  5. Ist der Standort Houverath auch zukünftig vorrangig für die Kinder des bisherigen Einzugsgebietes zuständig, oder kann es durch eine Verstärkung der Begabtenförderung dazu kommen, dass der Standort Houverath zwar bestehen bleibt, den Kindern aus dem bisherigen Einzugsgebiet aber ganz oder teilweise verschlossen bleibt und diese nach Erkelenz zum Hauptstandort pendeln müssen?
  6. Ist die Schulleitung verpflichtet Klassenstärken auch Standort übergreifend auszugleichen?
    Hierzu ein Textauszug zum Thema Grundschulverbund:
    "Die Schulleitung hat die Möglichkeit, im Dialog mit den Eltern die Klassenbildung durch sinnvolle Verteilung von Schülerrinnen und Schülern auf die Standorte zu organisieren, um damit möglichst gleich große Klassen und hiermit verbunden auch eine bessere Nutzung der Personalressourcen zu erreichen. ..."
    Damit könnten Schüler regelmäßig an andere Standorte verschoben werden.
  7. Ist gewährleistet, dass die Kinder während ihrer gesamten Grundschulzeit an einen Standort verbleiben können?
  8. Ist gewährleistet, dass die Kinder, die gemeinsam den Kindergarten in Golkrath besucht haben, auch gemeinsam den Standort Houverath besuchen können?
  9. Ist gewährleistet, dass die Nachmittagsbetreuung in Houverath erhalten bleibt?
  10. Ab welcher Kinderzahl würde die Nachmittagsbetreuung komplett nach Erkelenz verlegt?
  11. Gibt es ein eigenes Budget für jeden Standort?
  12. Hat jeder Standort einen festen Lehrerstamm?
  • Fragen aus der Sicht der Fördervereine:
    1. Warum wurde der Vorstand des Fördervereins nicht offiziell über den Auflösungsbeschluss der Schulkonferenz unterrichtet?
    2. Können Fördervereine an den Teilstandorten nur für den jeweiligen Standort existieren?
    3. Wenn es nur einen Förderverein gibt stellt sich die Frage wie die Interessen des kleineren Standortes gewahrt werden.
    4. Der Förderverein der Grundschule Houverath erlischt mit Auflösung der Schule. Wie soll die Abwicklung des Vereins erfolgen?
    5. Was geschieht mit den vorhandenen Mitteln des Vereins? Wie kann gewährleistet werden, dass diese noch am Standort Houverath verbleiben?

    Fragen aus Sicht der Kirchengemeinde

    1. Ist die Zustimmung des Bistums zum Schulverbund erforderlich?
    2. Ist der Kirchenvorstand zu hören?
    3. Werden weiterhin Schulmessen in Houverath stattfinden?
  • Fragen aus Sicht der Dorfvereine
    1. Werden durch den Schulverbund die Belange der Dorfvereine berührt?
    2. Ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Nutzung der Mehrzweckhalle Houverath?

    An den
    Bürgermeister der Stadt Erkelenz
    Herrn Peter Jansen

    Sehr geehrter Herr Jansen,

    in der Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am Mittwoch, den 17.12.2008 steht folgender Beschlussentwurf zur Abstimmung:
    „Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Einrichtung eines Schulverbundes zwischen der Kath. Grundschule der Stadt Erkelenz in Houverath und der Franziskusschule Kath. Grundschule der Stadt Erkelenz zu stellen. Die Kath. Grundschule der Stadt Erkelenz Houverath ist aufzulösen und als Teilstandort der Franziskusschule fortzuführen.“

    Ein Konzept, wie der Schulverbund ausgestaltet sein soll liegt bisher nicht vor. Insbesondere ist nicht geklärt, wie die Belange des Teilstandortes Houverath in der dann entstehenden großen Schule vertreten werden können. Solange die künftigen Rechte, die ein Teilstandort Houverath haben wird, nicht klar sind, bestehen Befürchtungen, dass der Standort in Zukunft, auf der Grundlage von Beschlüssen die alleine in der Franziskusschule gefasst werden, geschlossen werden könnte.

    Ich bitte besonders zu bedenken, dass mit der Auflösung der Grundschule Houverath auch die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz der Schule erlöschen. Es gibt ab diesem Zeitpunkt kein legitimiertes Gremium mehr, das die Belange des Standortes bei der Konzeption des neuen Verbundes vertreten könnte. Weiterhin erlischt der Förderverein mit der Auflösung der Schule, da sein Vereinszweck entfällt.

    Es ergibt sich eine Vielzahl von weiteren Fragen, wie der beigefügte Anhang zeigt. Diese Fragen bedürfen einer Klärung bevor ein so weit reichender Beschluss gefasst wird.

    Ich bitte daher, in der Ratssitzung vom 17.12.2008 keine Beschlussfassung zum Schulverbund zu treffen, sondern diese zurückzustellen, bis diese Fragen einvernehmlich mit den Betroffenen geklärt sind und ein mehrheitlich getragenes Konzept für den Schulverbund vorliegt.

    Bestehende Irritationen und Konflikte könnten so ausgeräumt und künftige Probleme verhindert oder besser gemeistert werden.

    Mir freundlichen Grüßen

    An die Lokalredaktion Heinsberg der AZ  

    20. Dezember 2008

    Berichterstattung zum Grundschulverbund Houverath
    Eine Stellungnahme der Eltern die um eine Aufschiebung des Ratsbeschlusses gebeten haben.
     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    In folgendem beziehen wir uns auf Ihren Artikel vom 19.12.2008 Grundschule Houverath: Existenz noch nicht gefährdet

    Beim Lesen ihres Artikels mussten wir feststellen das Sie in weiten Teilen nicht richtig über die Vorgänge an der KGS Houverath im Zusammenhang mit der Auflösung der KGS Houverath und der Bildung eines Schulverbundes mit der Franziskus-Schule informiert sind.

    Zu den Fakten:
    Die Grünen haben mit dem ganzen Vorgang sehr wenig zu tun. Im Schulausschuss und auch im Hauptausschuss haben sie für den Grundschulverbund gestimmt.
    Eine Ratsfrau, die parteilos ist, aber über die Liste der Grünen in den Stadtrat gelangt ist, hat den “Antrag zur Geschäftsordnung auf Verschiebung der Entscheidung” im Sinne einer Gruppe von Eltern und Bürgern gestellt. Die Begründung liegt als Anlage 4 bei.

    Bei der folgenden Abstimmung stimmten die Fraktionen der SPD, der Bündnis Grünen und der Bürgerpartei für den Antrag auf Verschiebung. Die Mehrheitsfraktion der CDU enthielt sich geschlossen und machte damit den Weg zu einer Verschiebung des Beschlusses frei.
    Da auch die Ratsherren der CDU in deren Wahlbezirk die KGS Houverath liegt für den Antrag stimmten hat das ganze mit Wahlkampf wirklich gar nichts zu tun.

    Vorausgegangen war eine Unterschriftenaktion von Eltern die sich nicht informiert fühlten und vor einer Entscheidung eine Information über den Vorgang an sich und ein klares Konzept für einen Schulverbund wünschten. Beides eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Insofern ist es falsch das Sie in ihrem Artikel berichten die Eltern wären zur Schulkonferenz eingeladen gewesen.
    Kritisiert wird somit die Verwaltung wegen ihrer Informationspolitik und der von ihr erstellten Beschlussvorlage aus der nicht hervorgeht wie denn der Schulverbund praktisch organisiert werden soll.

    Die Eltern begründen ihre Aktion damit, das ohne die vorherige Vereinbarung von Rahmenbedingungen ein Schulverbund seitens der Verwaltung beliebig handhabt werden kann.

    Der Aktion der Eltern lag ein Fragenkatalog zu Grunde der durchaus berechtigte und wohlüberlegte Fragen zum Grundschulverbund enthält. Aus dem an den Herrn Bürgermeister Jansen gerichteten Anschreiben ist deutlich zu ersehen das die Eltern sich nicht generell gegen den Schulverbund wenden, sondern nur wissen wollen wie dieser denn aufgebaut sein soll.

    Aus den beigefügten Anlagen können Sie ersehen das, das Thema Grundschulverbund höchst komplex ist. Die Gesetzeslage ist kompliziert. Die Umsetzung eines Grundschulverbundes mit allen Problemen, die sich aus der Zersplitterung einer Schule auf mehrere Standorte und den daraus resultierenden Fragen nach  effektivem Resourceneinsatz und der Herstellung von vergleichbaren Klassenstärken ergeben, kann ohne genaue vorherige Planung und der Bereitschaft der Eltern dieses alles zu tragen zur Quadratur des Kreises werden. Es stellt sich generell die Frage ob Grundschulverbünde in der Lage sind, das zu leisten was Politik und Schulträger sich davon erhoffen.

    Das Thema Grundschulverbund eignet sich aus Sicht der betroffenen Eltern nicht zum Wahlkampfthema. Es gibt aber unter den beteiligten Eltern schon die Befürchtung das es jetzt dazu gemacht wird. Ihre Redaktion wird das selber einschätzen können. Schauen Sie einfach woher Ihre bisherigen Informationen stammen.

    Für uns betroffene Bürger ist es sehr unangenehm in Ihrer Zeitung pauschal als Verursacher von “gezeter” bezeichnet zu werden.

    Mit diesem Schreiben und den dazugehörigen Anlagen können wir Ihnen hoffentlich beweisen das nicht bloßes Kirchturmdenken Beweggrund für unsere Aktion ist. (Kirchturmdenken entfällt sowieso, denn die Schule heisst zwar nach Ihrem Standort KGS Houverath wird aber von Kindern aus den Dörfern Houverath, Houven, Golkrath, Gerderhahn und Matzerath besucht. Darüber hinaus ist die Schule für die Begabtenförderung ausgewiesen. In diesem Bereich ist der Einzugsbereich sogar die ganze Stadt Erkelenz. Eine Besonderheit die ja auch nicht gerade für eine existenzbedrohende Situation spricht.)

    Unsere Überlegungen zum Thema sind umfangreich.
    Wir stellen in unserem, diesem Schreiben beigefügten Fragenkatalog ja auch Fragen nach der Entwicklung am Schulstandort Erkelenz generell. Andere Grundschulen wie die Gemeinschaftsgrundschule Hetzerath und die Evangelische Grundschule Schwanenberg, die in unserer Nachbarschaft liegen befinden sich ebenfalls in Problemen.

    Da uns die Maßnahmen der Stadt Erkelenz unverständlich erscheinen haben wir uns zu Wort gemeldet. Das man uns jetzt als Verursacher von Problemen bezeichnet nehmen wir billigend in Kauf.

    Aus unserer Sicht ist ihr Aufmacher zum Thema Grundschulverbund problematisch. Der Text: “Der Erhalt der Grundschule in Houverath ist ungewiß geworden. Es ist nach der aktuellen Entwicklung nicht einmal mehr auszuschließen, das sie zu einem Auslaufmodell wird.” schürt bei den betroffenen Eltern Ängste und hat nichts mit den tatsächlichen Fakten zu tun.

    Abschliessend noch ein Hinweis zum Inhalt dieses Schreiben und zum Inhalt der beigefügten Anlagen.
    Wir möchten klar herausstellen das es sich hier um Meinungsäusserungen handelt.
    Wir sind nicht der Meinung im Besitz der einzig denkbaren Wahrheit zu sein.
    In Bezug auf die beigefügten Anlagen haben wir uns hinsichtlich der zitierten Gesetzestexte sowie von uns genannter Zahlen und den aufgezeigten zeitlichen Abläufen um inhaltliche Richtigkeit bemüht. Fehlerhafte Angaben sind deshalb nicht gänzlich ausgeschlossen da wir nicht zu allen Informationen einen direkten Zugang haben. Alle getroffenen Anmerkungen sind freie Interpretationen und somit nicht als Angabe von Fakten, sondern als Meinungsäusserung zu verstehen.

    Für Rückfragen zum Thema steht Ihnen der Unterzeichner auch jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anlage 1, Die aktuellen und zukünftigen Schülerzahlen der KGS Houverath
    Anlage 2, Chronologie der Ereignisse
    Anlage 3, Gesetzliche Rahmenbedingungen
    Anlage 4, Antrag zur Verschiebung der Entscheidung
    Anlage 5, Anschreiben der Bürger an den Herrn Bürgermeister Jansen
    Anlage 6, Fragenkatalog der dem Anschreiben beigefügt war

     

    Anlage 1 Die aktuellen und zukünftigen Schülerzahlen der KGS Houverath

    Die KGS Houverath ist eine einzügige Grundschule mit vier aufeinander folgenden Jahrgängen wobei die Klassen 1 und 2 jahrgangsübergreifend unterrichtet werden.

    Die Klassenstärken variieren zwischen Minimum 29 und Maximum 34 Kinder. Nach geltendem Durchschnitt ist die Schule momentan als überbelegt anzusehen.

    Im Jahr 2008 musste bei den Eingangsklassen Schüler abgewiesen werden. Eine Besonderheit der Schule ist die Tatsache das die Schule parallel zur Versorgung der Fläche auch als Förderschule für besonders begabte Kinder ausgewiesen ist. Der Einzugsbereich der Schule erstreckt sich somit nicht nur auf die nähere Umgebung sondern umfasst darüber hinaus im Förderbereich die gesamte Stadt Erkelenz. Bei der Annahme von Schüler werden die Kinder aus dem direkten Einzugsbereich bevorzugt.

    Für die Eingangsklasse 2009 liegen 25 Anmeldungen vor. Dies ist weniger als in den vorangegangenen Jahren aber für eine Eingangsklasse eine befriedigende Zahl.

    Für das Jahr 2010 werden im vorgelagerten Kindergarten Golkrath 17 Kinder zur KGS Houverath wechseln. Zu dieser Zahl kommen die Kinder die einen anderen Kindergarten als den Kindergarten Golkrath besuchen, keinen Kindergarten besuchen oder zum Förderprogramm für begabte Kinder gehören.

    Es ist davon auszugehen das wieder Kinder abgewiesen werden müssen. (Im Losentscheid)

    Somit ist die KGS Houverath bis Sommer 2011 bis zur Kapazitätsgrenze und wohl auch darüber hinaus als ausgelastet zu betrachten.

    Eine aktuelle und auch mittelfristige Gefährdung des Schulstandortes Houverath aufgrund zu niedriger Schülerzahlen ist aus diesen Zahlen nicht herauszulesen.

    Für weitere Prognosen wäre ein Blick in den Schulentwicklungsplan der Stadt Erkelenz hilfreich. Da alle Änderungen an Schulstandorten laut Schulgesetz auf der Grundlage des geltenden Schulentwicklungsplanes vorgenommen werden müssen ergibt sich die Frage ob Beschlüsse zur KGS Houverath auf diesem aufbauen.

    Quellenangabe:
    Zahlen für die Jahre 2008 und 2009
    (Schulleitung und Lehrerkollegium der KGS Houverath)
    Zahlen für das Jahr 2010 (Elternvertretung des Kindergartens Golkrath und Schätzungen)

    Anlage 2 Chronologie der Ereignisse

    01.06.2008 Die Elternschaft wird unterrichtet, dass die Schulleitung der KGS Houverath zur Franziskusschule wechseln wird.
    (Für die Verwaltung wohl nicht überraschend. Die Bewerbung auf die freiwerdende Schulleiterstelle dürfte ja wohl einige Zeit vor dem Ausscheiden des vorherigen Stelleninhabers ausgeschrieben gewesen sein)

    01.10.2008 Die Anzeige zur Suche nach einer neuen Schulleitung wird veröffentlicht.
    (Für die Erledigung dieser Aufgabe hat die zuständige Verwaltung somit vier Monate gebraucht. Dies gerechnet ab dem offiziellen Abgang der bisherigen Schulleitung. Aufgrund der sich anbahnenden Entwicklung hätte die Verwaltung wohl auch noch einige Monate früher tätig werden können und müssen.)

    11.11.2008 Nach sechs Wochen wird die Stellenanzeige aus dem Bewerbungsportal entfernt.
    (Im aktuellen Bewerbungsportal findet man momentan noch Stellenanzeigen die älter als 10 Monate sind.)

    26.11.2008 Die Schulkonferenz bestehend aus drei Lehrer und drei Elternvertretern beschliesst die Auflösung der Schule Houverath. Moderiert wird die Sitzung vom Schulamt der Stadt Erkelenz und dem Kreisschulamt.
    (Somit hat die zuständige Verwaltung 15 Kalendertage zur Verfügung gehabt um nach der Beendigung der Bewerbung bis zur Schulkonferenz den Teilnehmern ein Konzept für eine Verbundschule vorzustellen. Eine sehr gute Leistung wenn man bedenkt das die Stellenausschreibung für eine neue Schulleitung vier Monate benötigt hat.)

    01.12.2008 Die Elternschaft wird mit einem Brief der Schulleitung mit Datum vom 01.12.2008 über die Tatsache informiert das  die Schulkonferenz am 26.11.2008 entschieden hat die Schule aufzulösen und dann einen Grundschulverbund mit der Franziskusschule einzugehen. Die Schulleitung informiert mit selben Schreiben vom 01.12.2008 das der Schulausschuss des Stadtrates der Stadt Erkelenz am 02.12.2008 über diesen Beschluss berät.

    02.12.2008 Der Schulausschuss beschliesst einen Antrag zur Auflösung der Schule Houverath an die Bezirksregierung Köln zu richten.

    05-09.12.2008
    In diesem Zeitraum beginnen einige Eltern sich zu fragen was denn in den letzten Tagen geschehen ist. Das Infoschreiben vom 01.12.2008 wird hinterfragt, die Befragung der Schulleitung und der drei Elternvertreter in der Schulkonferenz bringen wenig Konkretes. Es ändere sich die Organisationsform ansonsten bleibe alles wie gehabt.

    10.12.2008 Der Hauptausschuß des Rates der Stadt Erkelenz bestätigt den Beschluss des Schulausschusses. Dem Rat der Stadt Erkelenz wird die Annahme des Beschlusses für die Sitzung am 16.11.2008 empfohlen
    (Zwar haben sich die Eltern mittlerweile auf privaten Wegen über die Tragweite der bereits ergangenen Beschlüsse informiert, bisher aber noch keine Position dazu einnehmen können.)

    10.-16.12.2008 Die Eltern beschaffen sich genauere Informationen zum Thema Grundschulverbund. Sie erkennen die Komplexität des Themas und stellen für sich fest das mit den bisherigen Beschlüssen ein funktionierender Grundschulverbund nicht definiert ist. In sechs Tagen (und Nächten) tragen sie einen Fragenkatalog zusammen und organisieren eine Unterschriftensammlung an den Bürgermeister der Stadt Erkelenz mit dem Ziel die Entscheidung des Rates der Stadt Erkelenz über den Grundschulverbund vertagen zu lassen.

    17.12.2008 Der Rat der Stadt Erkelenz vertagt den Beschluss zur Auflösung der KGS Houverath und der Bildung eines Grundschulverbundes mit der Franziskusschule.
    (250 Unterschriften von Bürgern haben sicher zu dieser Änderung in der Meinungsbildung beigetragen)

    19.12.2008 Die Rheinische Post und die AZ berichten über die Ratssitzung und den Themenkomplex Verbundschule.

    Anlage 3 Rechtliche Rahmenbedingungen

    Die Schulplanung und somit auch die Auflösung von Schulen und deren Fortführung in einem Schulverbund (wie im Falle Houverath) findet nicht im luftleeren Raum statt.

    Es wird im vorliegenden Fall wenig zu den rechtlichen Rahmenbedingungen gesagt. Das muß doch sehr bedenklich stimmen.

    Wenden wir uns deshalb doch einmal dem geltenden Schulgesetz zu.

    In § 78 Abs.5 ist festgelegt das sowohl das Schüleraufkommen als auch der Elternwille zu berücksichtigen sind.
    (Zum aktuellen Schüleraufkommen haben Sie ja Informationen erhalten. Über weitergehende Planungsdaten kann der Schulentwicklungsplan Auskunft geben. Auf diesen wurde aber seitens der Verwaltung noch kein Bezug genommen. Existiert ein solcher Plan, ist er aktuell? Das der Wille der Eltern bisher nicht erfragt wurde ist eindeutig. Die Eltern wurden ja noch nicht einmal vor den Beschlüssen in der Schulkonferenz und erst im laufenden Verfahren in den Gremien des Rates  informiert.)

    In § 80 Abs.1 ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines Schulentwicklungsplanes für den Schulträger festgelegt.
    (Bei der laufenden Diskussion wird seitens der Verwaltung immer nebulös von einer Gefährdung des Schulstandortes Houverath gesprochen. (Allerdings auch erst seit dem 11.11.2008. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Verwaltung ja nach eigenem Bekunden einen Schulleiter für die Schule gesucht.) Fakten wären eine verständlichere Information. Warum werden nicht einfach die Zahlen des Schulentwicklungsplanes genannt. Das würde doch vieles klarer machen.)

    In § 80 Abs.5 wird festgelegt wie der Schulentwicklungsplan auszusehen hat. Es handelt sich hier um eine Mindestanforderung.
    (Entspricht der Schulentwicklungsplan der Stadt Erkelenz diesen Ansprüchen, wo ist er einsehbar?)

    In § 81 Abs.3 wird das Genehmigungsverfahren geregelt das die Beschlüsse des Schulträgers zu durchlaufen haben. Hier ist auch klar geregelt das eine Genehmigung zu versagen ist wenn die Vorschriften der §§ 78 bis 80, 82und 83 nicht eingehalten werden.
    (Der geneigte Leser ist sicher nicht überrascht wenn er feststellt, dass wir jetzt wieder beim Schulentwicklungsplan und beim erfragen des Elternwillens angekommen sind. Zumindestens bei der Frage des Elternwillens hängen die bisherigen Beschlüsse in der Luft)

    In § 82 Abs.2 findet man die gesetzlichen Regelungen für die Errichtung und Fortführung von Grundschulen. Eine Fortführung mit mindestens einer Klasse pro Jahrgang ist hiernach kein Problem.
    (Houverath war nie zweizügig)

    In § 82 Abs.3 findet man zum ersten mal einen Hinweis darauf das kleinere Schulen als Teilstandort geführt werden sollen. Es ist aber keine muß Vorschrift und ausserdem steckt hier der Teufel im Detail. Das ganze macht nur Sinn im Zusammenhang mit dem hier angegebenen § 81 Abs.1 der sich mit Klassengrössen beschäftigt. Für die Zahlen zur Klassengröße wird auf § 93 Abs. 2 Nr. 3 verwiesen.
    (Wer bis jetzt dem Vorgang noch gedanklich folgen konnte, also noch nicht eingeschlafen ist, ist  entweder Jurist oder Politiker oder er darf sich zumindestens für eine steile Karriere in einem der beiden Bereiche berufen fühlen)

    In § 93. Abs. 2 Nr. 3 findet man allerding nicht die erhoffte Erklärung über die Klassenstärke, denn es wird auf eine Rechtsverordnung hingewiesen die dies regelt.
    (Es ist einfach nur zum Weinen)

    Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)
    Vom 18. März 2005 (Fn 1) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.04.2008
    In der Grundschule und in der Hauptschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 24. Es gilt die Bandbreite 18 bis 30.
    (An dieser Stelle bitten wir einen Blick in Anlage 1 und den dort getroffenen Feststellungen zur Schülerzahl in der KGS Houverath zu werfen.)

    Die ganze Sache bleibt von der rechtlichen Seite her sehr kompliziert. Die Landespolitik hat da nach unserer Meinung auch nichts ordentliches geleistet.

    Hierzu ein Zitat aus dem Bericht der Ministerin Barbara Sommer in der Sondersitzung des Schulausschusses für Schule und Weiterbildung am 07. Oktober 2005

    Zwischen § 81 Abs. 1 und § 82 Abs. 2 SchulG besteht ein Wertungswiderspruch: Einerseits lässt § 82 Abs. 2 SchulG es ausreichen, dass eine Grundschule nur eine Klasse pro Jahrgang hat (und in Ausnahmefällen sogar noch weniger). Andererseits verpflichtet § 81 Abs. 1 SchulG die Kommunen, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten.
    (Die Klassengrößen sind ja im Falle der KGS Houverath nicht das Problem. Die soll aber nicht muß Bestimmung zur Schulgröße steht zur Diskussion.
    Zwar ist der § 79 Abs.2 der früher eine die Bildung von Zweitstandorten nur in "begründeten Ausnahmefällen" zuliess aus dem Gesetz verschwunden, das alleine ist aber noch keine ordentliche Lösung. Jetzt dürfen sich Schulträger und Eltern die jeweiligen Interpretationen der Gesetzestexte munter um die Ohren hauen.)

    Dazu weiter im Text von Frau Ministerin Barbara Sommer

    § 79 Abs. 2 SchulG lässt die Bildung von Zweitstandorten derzeit nur in "begründeten Ausnahmefällen" zu. Diese Einschränkung soll für Grundschulen künftig entfallen. Systematisch wird die neue schulgesetzliche Regelung als Ergänzung der §§ 81, 82 SchulG zu konzipieren sein. D. h. kleine Grundschulen, insbesondere solche, die gerade einmal die Mindestgröße des § 82 SchulG erreichen, können dann als Dépendancen weitergeführt werden.

    und weiter
    Bei dieser Lösung würde nur eine Schulleiterstelle erforderlich. Die Lehrerinnen und Lehrer würden einer Grundschule mit mehreren Standorten zugewiesen, wodurch ein flexibler Personaleinsatz, eine hinreichende Differenzierung und die Sicherstellung sowohl des Englischunterrichts sowie auch von Vertretungsunterricht besser ermöglicht würde.
    (Auf die Bildung von vergleichbaren Klassengrößen an den unterschiedlichen Standorten geht Ministerin Sommer an dieser Stelle zwar nicht ein, diese Aufgabe entsteht aber logischerweis aus der Aufgabenstellung an Schulträger und Schulleitung aufgrund § 81 Abs.1 und § 93 Abs.2  Ziffer 3. Da man sich ja jetzt auch noch über eine eventuelle Konzentration der Nachmittagsbetreuung auf einen Standort Gedanken machen darf, erschein es sinnvoll auch gleich über die Gründung einer schuleigenen Nahverkehrsgesellschaft nachzudenken. Die Vision des fliegenden Klassenzimmers rückt näher.)

    und weiter
    Dienstrechtlich wäre der Einsatz von Lehrern auf eine solche Schule mit Dépendancen unproblematisch. Die Kinder gingen weiterhin wohnortnah zur Schule. Den Kommunen entstünden keine Ausbaukosten für die Erweiterung von Schulen und für zusätzliche Fahrkosten (anders bei Schulschließungen, wenn Schüler auf einen Schulstandort konzentriert werden). Durch den Wegfall von Schulleiterstellen würde das derzeitige Nachbesetzungsproblem entschärft, zumal auf Grund der Größe der neu entstehenden Schule diese Leitungsfunktion auf A 13/ A 14 gebracht und damit finanziell interessanter würde.
    (Aus diesen Redepassagen kann man zumindestens eine Vorstellung erhalten was ein Schulverbund leisten soll. Wieso aber keine zusätzlichen Fahrtkosten entstehen sollen wo doch im Rahmen eines effectiven Resourceneinsatz und der Herstellung von vergleichbaren Klassenstärken Lehrer zumindestens zeitweise und  einige Kinder tagtäglich Wege in kauf zu nehmen haben ist unverständlich. Darüber hinaus hat wenigsten einer von vornherein einen garantierten Vorteil. Die Schulleitung wird besser bezahlt.)


    Zusammenfassend
    Die Auflösung der KGS Houverath und die anschließende Bildung eines Schulverbundes mit der Franziskusschule ist nicht zwingend notwendig.

    Gesetzliche Regelungen zur Schulgröße und Klassenstärke stehen einem Fortbestand der Schule in der jetzigen Form nicht entgegen.

    Es fehlt im Augenblick eine Schulleitung. Dieses Problem zu beheben ist eine Aufgabe der zuständigen Verwaltung. (Siehe Anlage 2 und die dort benannten Aktivitäten der Verwaltung) In keinem Gesetzestext steht das, dass Fehlen einer Schulleitung eine Begründung für eine Schulauflösung hergibt.

    Die Begründung in der Beschlussvorlage zur Bildung eines Grundschulverbundes ist für sich genommen logisch in Hinblick auf das was Frau Ministerin Barbara Sommer als Vorteil einer solchen Lösung sieht.

    Auf Rückfragen der Eltern was denn mit dem Begriff effectiven Resourceneinsatz gemeint ist und ob sowohl Schüler als auch Lehrer zukünftig zur Erreichung gleichmäßiger Klassenstärken und im Rahmen von Unterrichtsplänen von Standort zu Standort verschoben werden gab es bisher von der Verwaltung und der Schulleitung ein klares nein. Eltern beider Schulen werden darauf drängen das diese mündlichen Zusagen festgeschrieben werden. Dies natürlich auch aus dem Grunde weil die Konzepte an beiden Schulen unterschiedlich sind. (Integrativer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern an der Franziskusschule, jahrgangsübergreifender Untericht der Klassen 1+2 sowie ein Begabtenförderkonzept an der KGS Houverath) Geschieht dies indes nicht und die bereits mündlich gegebenen Zusagen erweisen sich lediglich als verbale Beruhigungsmittel ist ein Dauerkonflikt rund um die neue Schule vorprogrammiert.  

    Geschieht dies aber wirklich weil die Eltern auf Ihre bereits erhaltenen mündlichen Zusagen pochen, (auch das gesprochene Wort sollte gelten) wird damit aber ein wesentlicher Sinn eines Grundschulverbundes nämlich die variable Resourcenplanung völlig unterlaufen. Als einziges Merkmal eines Schulverbundes bliebe am Ende die gemeinschaftliche Schulleitung über. Wenn Frau Ministerin Barbara Sommer in Düsseldorf von einer solchen höchst eigenwilligen Umsetzung Ihrer Ideen hört, wird sie sehr überrascht sein.

    Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

    wir beantragen die Absetzung des Punkts 6.4 „Bildung eines Grundschulverbundes zwischen der Franziskus-Schule und der Kath. Houverath“ von der Tagesordnung.

    Die Bildung des Grundschulverbundes wurde am 11. November, vom Schulamt des Kreises Heinsberg, angeregt und steht heute schon im hier zur Entscheidung an. Dieser Zeitrahmen ist sehr kurz bemessen.

    Die meisten Eltern der Grundschule Houverath wurden erst am 1.12. offiziell über diesen Vorgang unterrichtet.

    Viele fühlen sich deshalb nicht ausreichend informiert und beklagen mangelnde Transparenz. Es gibt eine ganze Menge Fragen, die die Betroffen  im Vorfeld gerne geklärt hätten.

    Diese Fragen sind in einem Fragekatalog zusammengetragen worden und ca. 250 Betroffene   aus der Elternschaft,   dem Förderverein     und Personen,  die sich um die Belange des gesellschaftlichen Lebens in den betroffenen Dörfern sorgen,   haben diesen Fragekatalog unterschrieben und an den Bürgermeister geschickt. 

    Sie bitten darum, dass diese Fragen zunächst einvernehmlich geklärt werden, bevor über die Gründung des Grundschulverbundes entschieden wird.

    Es sollte, durch die Absetzung von der Tagesordnung, einfach noch Zeit eingeräumt werden, um gemeinsam mit den Beteiligten ein konkretes Konzept zu erarbeiten, das dann auch von einer Mehrheit getragen werden kann. Erst wenn ein solches Konzept vorliegt, sollte die Beschlussfassung hier im Rat erfolgen.

    Wenn jetzt im Eiltempo ein Beschluss herbeigeführt wird, werden sich Viele übergangen fühlen. Das wäre sicher keine gute Voraussetzung für den neuen Schulverbund.